Von C. Chai, Empty Vapes. Veröffentlicht am 21.08.2026, zuletzt aktualisiert am 21.08.2026. So entstehen diese Ratgeber.
Italien führt seine Herstellerregister über die Handelskammern statt über eine einzige Umweltbehörde, und es fasst den Herstellerbegriff so weit, dass auch ein Verkäufer ohne italienische Gesellschaft darunter fallen kann. Diesen Teil sollten Sie zweimal lesen.

EU-Regelwerke
Registro AEE, über die Handelskammer
Registro AEE
Handelskammer
Nichts hier verdrängt die Seite zur EU-Konformität. CE-Kennzeichnung, RoHS, die WEEE-Richtlinie, die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien und die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit gelten in Italien wie überall. Italien fügt eine Reihe nationaler Register hinzu, und die Art, wie es festlegt, wer sich dort eintragen muss.
Italien setzt seine WEEE-Herstellerpflichten über das Registro nazionale dei produttori di apparecchiature elettriche ed elettroniche (Registro AEE) um, bestätigt durch Artikel 29 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 49 vom 14. März 2014, des italienischen WEEE-Dekrets. Der veröffentlichte Text des Registers ist bei der Reihenfolge eindeutig: Hersteller müssen sich elektronisch eintragen, bevor sie im italienischen Hoheitsgebiet tätig werden, und ein Hersteller darf Geräte erst nach der Eintragung bei der zuständigen Handelskammer in Verkehr bringen. Die Meldung geht also an die Handelskammer, nicht an das Umweltministerium, und das überrascht Verkäufer, die eine einzige Behörde erwarten.
Die Herstellerdefinition ist der Teil, an dem eine niederländische B.V. hängen bleibt. Art. 4 Abs. 1 Buchst. g des Dekrets, wie das Register ihn wiedergibt, umfasst ein Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland niedergelassen ist und Elektro- und Elektronikgeräte auf dem nationalen Markt mittels Fernkommunikationstechniken direkt an private Haushalte oder an andere Nutzer als private Haushalte verkauft. Gesondert erfasst er ein in Italien niedergelassenes Unternehmen, das Geräte aus einem Drittland oder einem anderen Mitgliedstaat gewerblich auf dem nationalen Markt in Verkehr bringt. Liest man beides zusammen, lautet die Frage nicht, wo Ihr Unternehmen sitzt, sondern wer die Ware erstmals vor den italienischen Käufer bringt.
Wir sagen Ihnen nicht, welcher Tatbestand greift. Der Verkauf an einen italienischen Händler, der selbst einführt, führt zu einer anderen Antwort als der Direktverkauf, und wieder zu einer anderen, wenn Sie das Gerät mit Ihrer Marke versehen. Klären Sie das mit dem Register. Die Grundzüge der Pflicht stehen im Ratgeber zur WEEE-Registrierung.
Die Meldung geht an die Handelskammer der Provinz, in der das Unternehmen seinen eingetragenen Sitz hat. Die Camera di Commercio di Bologna nennt als Kosten 16 Euro Stempelgebühr, 30 Euro Sekretariatsgebühr und 168 Euro staatliche Konzessionsabgabe, bei einer Änderung erneut 16 plus 30 Euro. Sie erklärt außerdem, dass die dem Hersteller zugeteilte Eintragungsnummer innerhalb von 30 Tagen nach der Zuteilung auf allen Transportdokumenten und Handelsrechnungen erscheinen muss. Das ist eine Änderung an Artwork und ERP, nicht nur eine Sache für den Aktenschrank.
Artikel 38 desselben Dekrets legt die Sanktionen fest. Ein Hersteller, der Geräte in Verkehr bringt, ohne sich bei der Handelskammer eingetragen zu haben, riskiert eine Verwaltungsstrafe von 30.000 bis 100.000 Euro. Ein Hersteller, der sich nicht fristgerecht im nationalen Register einträgt, die vorgeschriebenen Mitteilungen nicht macht oder sie unvollständig oder unrichtig macht, riskiert 2.000 bis 20.000 Euro.
Zwei verwandte Stellen werden oft mit dem Register verwechselt. Centro di Coordinamento RAEE beschreibt sich als Anlaufstelle für alle Beteiligten der Kette für Elektro-Altgeräte; das Herstellerregister ist es nicht. Und die Eintragung im Registro AEE führt Sie inzwischen auch im RENAP, dem nationalen Herstellerregister, mit dem das Umweltministerium die erweiterte Herstellerverantwortung überwacht, eingerichtet durch das Ministerialdekret Nr. 144 vom 15. April 2024 und Artikel 178-ter des Umweltgesetzbuchs.
Lesen Sie diesen Teil, bevor Sie etwas aus einem älteren Ratgeber übernehmen. Die italienischen Vorschriften für Batteriehersteller wurden in diesem Jahr ersetzt. Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 29 vom 10. Februar 2026, das italienisches Recht an die Verordnung (EU) 2023/1542 anpasst, ist am 7. März 2026 in Kraft getreten und hebt das gesetzesvertretende Dekret Nr. 188 vom 20. November 2008 vollständig auf. Der Eintrag zum Dekret von 2008 auf Normattiva vermerkt die Aufhebung.
Artikel 20 des neuen Dekrets richtet das Registro dei produttori di batterie ein, das Herstellerregister, das Artikel 55 der Verordnung verlangt. Es ist als Sektorregister Teil des RENAP, und das Dekret sagt ausdrücklich, dass es das alte nationale Register der zur Finanzierung der Altbatterieentsorgung Verpflichteten ersetzt. Die Daten erheben weiterhin die Handelskammern.
Der Wortlaut zum Anwendungsbereich hat die Änderung überstanden, und genau er zählt für Hardware. Art. 20 Abs. 4 verpflichtet Hersteller, die Batterien erstmals auf dem nationalen Markt bereitstellen, auch Batterien, die in Geräte eingebaut sind, in leichte Verkehrsmittel oder andere Fahrzeuge. Art. 20 Abs. 9 behält die Reihenfolge bei: Ein Hersteller darf Batterien erst nach der Eintragung über die zuständige Handelskammer in Verkehr bringen. Ein 510-Akku, ein wiederaufladbares Pod-Gerät und ein Einweg-Gehäuse mit Zelle sind alles Geräte, die eine Batterie enthalten. Das ist also die zweite Meldung, kein theoretischer Sonderfall.
Drei praktische Punkte aus demselben Artikel. Die Eintragungsnummer muss innerhalb von 30 Tagen nach der Zuteilung auf allen Transportdokumenten und Handelsrechnungen erscheinen. Ein Hersteller, der im Fernabsatz nach Italien verkauft, muss diese Nummer zudem auf seiner eigenen Website veröffentlichen. Und Hersteller im alten Register werden nicht automatisch übernommen: Art. 20 Abs. 10 verlangt von ihnen eine neue Registrierung innerhalb von 60 Tagen nach der Eröffnungsbekanntmachung, die auf dem Registerportal und auf der Website des Umweltministeriums veröffentlicht wird. Das Datum, auf das Sie achten müssen, ist also diese Bekanntmachung.
Auch die Sanktionen haben sich verschoben, und zwar nach oben. Art. 34 Abs. 5 Buchst. b sieht 36.000 bis 120.000 Euro für einen Hersteller vor, der Batterien in Verkehr bringt, ohne sich nach Art. 20 Abs. 4 bei der Handelskammer eingetragen zu haben. Art. 34 Abs. 3 sieht 2.400 bis 24.000 Euro für einen Hersteller vor, der die vom Dekret verlangten Angaben nicht oder verspätet übermittelt, halbiert, wenn die Mitteilung lediglich unrichtig oder unvollständig ist.
Eine aktuelle Warnung. Die öffentliche Website des alten Registers, registropile.it, veröffentlichte bei unserer Prüfung am 21. August 2026 noch den aufgehobenen Text von 2008, einschließlich einer Strafe von 2.000 bis 20.000 Euro nach Artikel 25. Eine frühere Fassung dieser Seite hat diese Zahl von der Website übernommen. Sie ist nicht der geltende Betrag. Den EU-Rahmen beschreibt der Ratgeber zur EU-Batterieverordnung.
Eine frühere Fassung dieser Seite sagte, wir hätten keine italienische Verpackungspflicht bestätigt gefunden. Das war falsch, und zwar nur deshalb, weil sich die Website von CONAI nicht laden ließ. Die Pflicht steht im Umweltgesetzbuch, nicht auf der Website eines Konsortiums. Artikel 221 Abs. 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 152 vom 3. April 2006 sagt, dass Hersteller und Nutzer partecipano al Consorzio nazionale imballaggi, auf Deutsch, in unserer Übersetzung, "sich am nationalen Verpackungskonsortium beteiligen", sofern nicht eine der Alternativen nach Artikel 221 Abs. 3 gewählt wird. Diese Alternativen sind ein eigenes landesweites System oder der Nachweis eines eigenständigen Rücknahmesystems. Die Mitgliedschaft bei CONAI, dem Consorzio Nazionale Imballaggi, ist der Regelweg, aber nicht der einzige.
Wer die Pflicht trägt, hängt an zwei Definitionen in Artikel 218 Abs. 1. Ein produttore ist ein Lieferant von Verpackungs- materialien, ein Hersteller, ein Verarbeiter oder ein Importeur di imballaggi vuoti, also leerer Verpackungen. Ein utilizzatore ist ein Händler, Vertreiber, Abfüller, Verwender von Verpackungen oder Importeur di imballaggi pieni, also gefüllter Verpackungen. Beide Übersetzungen stammen von uns. Führt Ihr italienischer Kunde die verpackte Ware ein, ist dieser Kunde der Nutzer; liefern Sie leere Verpackungen nach Italien, ist der Tatbestand für leere Verpackungen maßgeblich. Artikel 221 Abs. 1 legt beiden außerdem die finanzielle oder die finanzielle und organisatorische Verantwortung auf. Klären Sie das selbst mit CONAI oder einer Kanzlei, bevor Sie annehmen, auf welcher Seite dieser Linie eine Palette verpackter Hardware liegt.
Der EU-Rahmen darüber ändert sich. Die Verordnung (EU) 2025/40, die PPWR, ist am 12. August 2026 in Kraft getreten und hebt die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle auf, deren Eintrag auf EUR-Lex ein Ende der Gültigkeit zum 31. Dezember 2028 ausweist. Zitiert eine Lieferantenvorlage noch die Richtlinie von 1994, ist dieses Datum der Punkt, den Sie ansprechen sollten. Siehe den Ratgeber zur PPWR und Verpackung.
Italien hat die EU-Tabakproduktrichtlinie mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 6 vom 12. Januar 2016 umgesetzt, veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale am 18. Januar 2016 und in Kraft seit dem 2. Februar 2016, zur Umsetzung der Richtlinie 2014/40/EU. Zu seinem erklärten Anwendungsbereich gehören das Inverkehrbringen und die Kennzeichnung verwandter Erzeugnisse, nämlich elektronischer Zigaretten, Nachfüllbehälter und pflanzlicher Raucherzeugnisse.
Wir haben die Definition inzwischen gelesen. Art. 2 Buchst. r des Dekrets, auf Normattiva, definiert eine sigaretta elettronica als "un prodotto utilizzabile per il consumo di vapore contenente nicotina tramite un bocchino o qualsiasi componente di tale prodotto", in unserer Übersetzung: "ein Produkt, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes über ein Mundstück verwendet werden kann, oder jeder Bestandteil dieses Produkts". Danach nennt sie ausdrücklich eine Kartusche, einen Tank und "il dispositivo privo di cartuccia o di serbatoio", das Gerät ohne Kartusche oder Tank.
Die Definition reicht also eindeutig bis zu Bestandteilen und Geräten ohne Kartusche. Was sie nicht leistet, ist die Klärung des Falls, der vor Ihnen liegt, denn die einleitenden Worte schränken den ganzen Tatbestand ein: Das Produkt muss zum Konsum von Dampf verwendet werden können, der Nikotin enthält. Ob eine italienische Behörde Hardware, die Sie ohne Flüssigkeit an einen Fachkunden verkaufen, als von diesen Worten erfasst ansieht, klärt der Text nicht, und wir sagen das mit genau diesen Worten. Die Position auf EU-Ebene steht im Ratgeber zur TPD und leerer Hardware. Wie Italien sie auf Ihre SKU anwendet, ist eine Frage an eine Beratung in Italien.
Die Agenzia delle Dogane e dei Monopoli (ADM) ist die Stelle, vor der Verkäufer gewarnt werden, und die nützliche Erkenntnis ist, was ihre Rechtsgrundlage abdeckt. Die Abgabe steht in Artikel 62-quater des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 504 vom 26. Oktober 1995, des konsolidierten Verbrauchsteuergesetzes. Abs. 1-bis wendet die Verbrauchsteuer auf "prodotti da inalazione senza combustione costituiti da sostanze liquide" an, in unserer Übersetzung: "verbrennungsfreie Inhalationsprodukte aus flüssigen Stoffen", mit oder ohne Nikotin. Abs. 2 knüpft die Vermarktung genau dieser flüssigen Produkte an eine vorherige Genehmigung der ADM.
Hardware wird im selben Artikel an zwei Stellen anders behandelt. Abs. 5 leitet den Einzelhandel über Tabakläden "ad eccezione dei dispositivi meccanici ed elettronici, comprese le parti di ricambio", in unserer Übersetzung: "mit Ausnahme mechanischer und elektronischer Geräte, einschließlich Ersatzteilen". Und der Aktualisierungsvermerk auf Normattiva zu diesem Artikel hält fest, dass der Verfassungsgerichtshof mit Urteil Nr. 83 vom 15. Mai 2015 die ursprüngliche Fassung aufgehoben hat, soweit sie nikotinfreie Produkte sowie mechanische und elektronische Geräte einschließlich Ersatzteilen besteuerte.
Das Formularverzeichnis der ADM zur Verbrauchsteuer bestätigt das. Ihr Formularbereich zu Tabak ist gegliedert nach flüssigen Inhalationsprodukten und Aromen, festen tabakfreien Inhalationsprodukten, sonstigen nikotinhaltigen Produkten, Raucherbedarf und Tabakwaren. Eine Kategorie für Geräte gibt es darin nicht. Wir sagen Ihnen nicht, dass die ADM kein Interesse an Hardware hat. Wir sagen Ihnen, dass der Abgabenartikel Flüssigkeiten nennt, Geräte zweimal ausnimmt und dass nichts, was wir lesen konnten, leerer Hardware eine Registrierung bei der ADM auferlegt. Legen Sie der ADM Ihre eigene Produktbeschreibung schriftlich vor, bevor Sie sich auf einen Starttermin festlegen.
| Anforderung | Stelle oder Register | Verantwortlich in der Regel | Was die Quelle sagt |
|---|---|---|---|
| Unterlagen zu CE, RoHS und Sicherheit | EU-Regelwerke | Die Fabrik, je SKU | Durch Italien unverändert |
| Eintragung im Registro AEE | Registro AEE, über die Handelskammer | Wer Geräte erstmals auf dem italienischen Markt in Verkehr bringt | Eintragung vor Aufnahme der Tätigkeit; Inverkehrbringen erst nach der Eintragung |
| Fernabsatz aus einem anderen Mitgliedstaat | Registro AEE | Unter Umständen Sie, auch ohne italienische Gesellschaft | Art. 4 Abs. 1 Buchst. g D.Lgs. 49/2014 nennt ihn |
| Kosten der AEE-Eintragung | Handelskammer | Sie | 16 + 30 + 168 Euro, wie von der Handelskammer Bologna veröffentlicht |
| Sanktionen beim AEE-Register | D.Lgs. 49/2014 Art. 38 | Sie | 30.000 bis 100.000 Euro ohne Eintragung; 2.000 bis 20.000 Euro bei fehlender oder unrichtiger Meldung |
| Eintragung als Batteriehersteller | Registro dei produttori di batterie, über die Handelskammer | Wer das Produkt erstmals in Verkehr bringt | Art. 20 Abs. 4 D.Lgs. 29/2026; umfasst in Geräte eingebaute Batterien |
| Sanktionen beim Batterieregister | D.Lgs. 29/2026 Art. 34 | Sie | 36.000 bis 120.000 Euro ohne Eintragung; 2.400 bis 24.000 Euro bei Meldeversäumnissen |
| Neuregistrierung bestehender Batteriehersteller | Registro dei produttori di batterie | Alle im alten Register | Art. 20 Abs. 10: 60 Tage ab der Eröffnungsbekanntmachung |
| Verpackung | D.Lgs. 152/2006 Art. 221; CONAI | Hersteller oder Nutzer der Verpackung | Beteiligung an CONAI, sofern nicht Art. 221 Abs. 3 Buchst. a oder c genutzt wird |
| Vorschriften für verwandte Erzeugnisse von Tabak | D.Lgs. Nr. 6 vom 12. Januar 2016 | Wer das Fertigprodukt in Verkehr bringt | Art. 2 Buchst. r erfasst jeden Bestandteil und ein Gerät ohne Kartusche oder Tank, ist aber auf Nikotindampf zugeschnitten |
| Abgabe auf Inhalationsprodukte und Genehmigung der ADM | D.Lgs. 504/1995 Art. 62-quater | Der zugelassene Anbieter der Flüssigkeiten | Gilt für flüssige Inhalationsprodukte; Geräte und Ersatzteile sind vom Vertrieb über Tabakläden ausgenommen |
Keine Beitragssätze von CONAI, denn die Tariftabellen ließen sich nicht laden, und wir zitieren keine Zahl, die wir nicht gelesen haben. Kein Datum für die Eröffnungsbekanntmachung des Batterieregisters, denn bei unserer Prüfung am 21. August 2026 war sie dort, wo Art. 20 Abs. 10 sie vorsieht, noch nicht veröffentlicht. Keine Aussage zum Umfang der Kennzeichnung in italienischer Sprache bei Hardware: Art. 62-quater Abs. 3-bis verlangt Warnhinweise ausschließlich auf Italienisch für die flüssigen Produkte, die er erfasst, und wir fanden keine Entsprechung für leere Geräte, die wir zitieren könnten. Und keine Behauptung, ein nicht italienischer Verkäufer brauche einen italienischen Vertreter oder brauche keinen, denn genau diese Art von Aussage hat diese Website schon einmal zurückgenommen.
Handelshinweise für B2B-Käufer, keine Rechtsberatung. Wir verkaufen ausschließlich leere Hardware (keine Cannabinoide, keine E-Liquids), nur an den B2B-Handel, 18+ / 21+ je nach Markt; für die Befüllung und die Konformität des Endprodukts in Ihrem Markt sind Sie verantwortlich. Der Käufer, der das Gerät mit seiner Marke versieht und das Fertigprodukt in Verkehr bringt, hält die nationalen Registrierungen und sollte eigene Rechtsberatung für Italien einholen.
Das Sortiment im Shop: vollständige Spezifikationen, Händlerpreise nach Anlage eines kostenlosen Kontos, CE- und Konformitätsunterlagen auf Anfrage.
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